Leistungen


B – Kraftfahrzeuge

Führerscheinklasse B
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr al 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossen Klassen: AM und L

BE – Kraftfahrzeug­kombinationen

Führerscheinklasse BE
Die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Vorbesitz Führerschein Klasse B notwendig.

B96 – Kraftfahrzeug­kombinationen

Fahrerschulung
Die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500kg und nicht mehr als 4.250kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”) Vorbesitz Führerschein Klasse B notwendig.