B – Kraftfahrzeuge
Führerscheinklasse B
Ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr al 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossen Klassen: AM und L